← Zur Jobsuche
Feuerwehrgerätewart/in & Mitarbeiter/in Bauhof (m/w/d)
Veröffentlicht am
- Arbeitsort
- 91578 Leutershausen, Bayern, Deutschland
- Gehaltsschätzung
- 38.000–48.000 € brutto/Jahr · KI-Schätzung von Salary Quick anhand von Jobtitel und Ort (Stand 2026-09-28). Arbeitszeit und individuelle Konditionen können den Betrag verändern. Keine Gehaltszusage.
Stellenbeschreibung
Feuerwehrgerätewart/in & Mitarbeiter/in Bauhof (m/w/d)
Umfang
Vollzeit - 39 Stunden
Befristung
Nein
Vergütung
Entgeltgruppe 6 TVöD
Beginn
nächstmöglich
Zwei Aufgabenbereiche, ein starkes Team: Halten Sie unsere Feuerwehrtechnik einsatzbereit und gestalten Sie das gepflegte Erscheinungsbild unserer Gemeinde aktiv mit – krisensicher und sinnstiftend.
Aufgabenbereich:
Gerätewart Feuerwehr
- Wartung, Pflege und technische Betreuung sämtlicher Feuerwehrfahrzeuge
- Prüfung, Wartung und Pflege sämtlicher feuerwehrtechnischer Gerät
- Organisation gesetzlich vorgeschriebener Untersuchungen
- Verwaltung der persönlichen Schutzausrüstung
- Lager- und Materialwirtschaft
Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs
- Wartung und Pflege der Bauhoffahrzeuge
- Maschinen- und Gerätewartung
- Mitarbeit bei kommunalen Veranstaltungen
- Winterdienst
- Grünpflege
- Verkehrssicherung
- Unterstützung bei sämtlichen Aufgaben des Bauhofs nach Weisung der Bauhofleitung
Wir wünschen uns von Ihnen:
- mindestens 3-jährige handwerkliche oder technische Berufsausbildung
- Wünschenswert Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr
- Ausbildung zum Gerätewart oder Bereitschaft zum Erwerb der Qualifikation
- Führerschein Klasse C bzw. CE oder Bereitschaft zum Erwerb
- Kenntnisse der einschlägigen DGUV-Vorschriften und feuerwehrtechnischen Regelwerke
Wir bieten Ihnen:
- Eine krisensichere Beschäftigung im öffentlichen Dienst und eine Vergütung nach TVöD bis Entgeltgruppe 6
- Jahressonderzahlung, jährliches Leistungsentgelt sowie betriebliche Altersvorsorge
- Vielfältige Fortbildungsmaßnahmen
- Attraktive Angebote im betrieblichen Gesundheitsmanagement
- Flexible Arbeitszeiten im Rahmen unserer Gleitzeitregelung
- Mobiles Arbeiten
- ÖPNV-Fahrtkostenzuschuss (Job-Ticket)
- Fahrradleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung