Mitarbeiter/-in (m/w/d) · im Referat IV 21 \"Feuerwehrwesen\"
- 30 Tage Urlaub im Jahr
Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter (m/w/d) im Referat IV 21 „Feuerwehrwesen“
Im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein ist zum 1. Oktober 2027 die Stelle als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter (m/w/d) im Referat IV 21 „Feuerwehrwesen“ auf Dauer in Vollzeit zu besetzen.
Über uns
Im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport arbeiten mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabenbereichen, die auf 7 Abteilungen aufgeteilt sind. Neben der allgemeinen Abteilung 1, die sich mit Fragen der inneren Organisation, der Personalverwaltung und rechtlichen Grundsatzfragen befasst, gibt es weitere sechs Fachabteilungen: die Abteilung für Bevölkerungsschutz und Ordnungsrecht (Abteilung 2), die Kommunalabteilung (Abteilung 3), die Polizeiabteilung (Abteilung 4), die Abteilung 5 für Bauen und Wohnen, die Abteilung 6 für Landesplanung sowie die Abteilung 7, die für den Verfassungsschutz zuständig ist.
Die Abteilung IV 2 „Bevölkerungsschutz und Ordnungsrecht“ wurde zum 1. Dezember 2023 neu gegründet. Neben vier weiteren Referaten und einer Taskforce ist das Referat IV 21 „Feuerwehrwesen“ Teil dieser neuen Abteilung, die ca. 55 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfasst.
Ihre Aufgaben
- Ausbildungs- und Laufbahnrecht der Berufsfeuerwehren: Sie bearbeiten und gestalten die rechtlichen Grundlagen für Ausbildung, Prüfung und Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten der Berufsfeuerwehr. Dazu gehören die Mitwirkung an der Fortschreibung von Ausbildungs- und Laufbahnverordnungen, die Beratung von Fachbereichen und Ausbildungsstätten sowie die Sicherstellung der laufbahnrechtlichen Regelkonformität bei Einstellungen, Beförderungen und Versetzungen.
- Grundlagen und Technik des Feuerwehrwesens sowie Normarbeiten und Unfallschutz: Sie tragen zur fachlichen Weiterentwicklung der technischen und einsatztaktischen Grundlagen bei, begleiten die Erarbeitung und Anwendung von Normen und unterstützen die Träger der Feuerwehren bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Dazu gehören die Erstellung an Gefährdungsbeurteilungen, die Beratung zu persönlicher Schutzausrüstung sowie die Koordination von Sicherheitsmaßnahmen im Feuerwehrdienst. Weiterhin wirken Sie aktiv in Fachgremien mit, koordinieren die Zusammenarbeit in diesem Aufgabenfeld mit dem Landesfeuerwehrverband und berichten direkt an den Leiter des Referats Feuerwehrwesen.
- Einzelprojekte und Schwerpunktthemen aus dem Feuerwehrwesen Sie leiten und bearbeiten ressort- und referatsübergreifende Aufgabenfelder sowie aktuelle Schwerpunktthemen. Dabei koordinieren Sie die Umsetzung von Aufgabenschwerpunkte, erstellen fachliche Stellungnahmen und Konzepte und bereiten Entscheidungsgrundlagen für die Leitungsebene vor.
- Entschädigungsregelungen im Feuerwehrwesen Sie entwickeln und pflegen die rechtlichen und administrativen Grundlagen für Entschädigungen, Zulagen und Aufwandsentschädigungen. Sie beraten Dienststellen bei der Anwendung der Entschädigungsvorschriften, beteiligen sich an der Erarbeitung von Satzungen und Verwaltungsvorschriften und stellen die haushalts- und vergaberechtliche Zuordnung sicher.
Die Einarbeitung und der Wissenstransfer sollen durch eine vorübergehende Doppelbesetzung des Arbeitsplatzes möglichst ab dem 1. April 2027 gewährleistet werden.
Das bringen Sie mit
- Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind: Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste, Fachrichtung Feuerwehr oder Fachrichtung Technische Dienste sowie mehrjährige Berufserfahrung in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt innerhalb des öffentlichen Dienstes.
- Darüber hinaus ergeben sich für die Besetzung der Stelle folgende Anforderungen: Die Übernahme von Verantwortung ist für Sie selbstverständlich. Ihre Entscheidungen treffen Sie weitsichtig. Veränderungen gegenüber sind Sie aufgeschlossen und gestalten diese aktiv mit. Sie managen sich selbst unter Beachtung der Prioritäten des Arbeitsplatzes.
- Zudem wäre wünschenswert: Erfahrungen im Umgang und Auslegung von Rechtsvorschriften, Erfahrung in der Konzeption, Ausarbeitung und administrativen Begleitung von Förderrichtlinien, Erfahrung in der Planung, Durchführung und finanziellen Steuerung von Projekten, inklusive Mittelbewirtschaftung, Erfahrung in der Mitwirkung in landes‑ und länderübergreifenden Arbeitsgruppen sowie in fachlichen Gremien, ausgeprägte Fähigkeit, Netzwerke zu pflegen und diplomatisch mit Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu kommunizieren sowie die Fähigkeit, komplexe fachliche Inhalte sowohl mündlich und schriftlich klar, strukturiert und verständlich zu präsentieren.
Wir bieten Ihnen
- ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
- ein kollegiales Arbeitsklima
- ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
- individuelle Personalentwicklung
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
- eine gute Anbindung an den ÖPNV
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 13 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 TV-L möglich.
Wir freuen uns auf Sie!
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird für den Arbeitsplatz geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere hinsichtlich der Anforderungen des Arbeitsplatzes und der gewünschten Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
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