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Sachbearbeitung für die Bereiche Zivilschutz, kritische Infrastruktur und Feuerwehr

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Darum lohnt es sich

m Fachbereich Ordnung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle im Fachteam Ordnung zu besetzen als # Sachbearbeitung für die Bereiche Zivilschutz, kritische Infrastruktur und Feuerwehr - Entgeltgruppe 7 TVöD (VKA) - Die Stadtverwaltung Gifhorn bietet attraktive und zukunftssichere Arbeitsplätze, auf denen Sie Verantwortung für das Leben der rund 44.000 Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt übernehmen.

Durch die vielfältigen Dienstleistungen der Stadtverwaltung ist es möglich, hier mit hoher Lebensqualität leben, lernen und arbeiten zu können.

Am Südrand der Lüneburger Heide zwischen den Großstädten Wolfsburg, Braunschweig und Hannover gelegen, bietet die Stadt Gifhorn eine exzellente infrastrukturelle Anbindung. ### Ihr zukünftiges Aufgabengebiet - Erstellung, Fortschreibung und Erweiterung des Krisenplanes sowie Konzept für kommunale Zivilschutzkonzepte im Rahmen des Bevölkerungsschutzes - die fortwährende Analyse und Bewertung der lokalen Gegebenheiten - Mitwirkung bei der Planung von netzunabhängigen Löschwasserentnahmestellen und der Stromversorgung soweit im Rahmen des Zivilschutzes notwendig - Teilnahme bei der Krisenkommunikation im Rahmen der Koordination der Zusammenarbeit zwischen Krisenstab und der Bevölkerung einschließlich vorbereitender Arbeiten zu Koordination des Krisenstabs - Unterstützung der Haushaltssachbearbeitung, Haushaltsmittelplanung und -bewirtschaftung für den Produktbereich Zivilschutz ### Sie bringen mit - eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachkraft alternativ einen abgeschlossenen Angestelltenlehrgang I mit der Qualifikation Verwaltungswirt/in oder gleichwertige zur Wahrnehmung der Aufgaben befähigende Ausbildung - Kenntnisse der einschlägigen rechtlichen Vorschriften im Aufgabengebiet, insbesondere im Niedersächsischen Brandschutzgesetz, Katastrophenschutzgesetz, Polizei und Ordnungsbehördengesetz, der Verordnung der kommunalen Feuerwehren sind wünschenswert - Bereitschaft, sich ggf. fehlendes Wissen eigenständig anzueignen sowie zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen - Wünschenswert sind Ortskenntnisse oder die Bereitschaft, im Bedarfsfall innerhalb von 30 Minuten einsatzbereit am Arbeitsplatz zu erscheinen - eigenständige, vertrauensvolle, überzeugende und ergebnisorientierte Arbeitsweise - sicher im Umgang mit MS-Office Anwendungen - Bereitschaft und Flexibilität, die Arbeitszeit auch außerhalb der Rahmenarbeitszeit sowie an Wochenenden abzuleisten - Fahrerlaubnis Klasse B ### Wir bieten - eine unbefristete Beschäftigung in Vollzeit mit 39 Stunden pro Woche, (Teilzeitmodelle sind möglich, sofern dadurch eine Ganztagsbelegung der Stelle erfolgen kann) - eine Vergütung nach Entgeltgruppe 7 TVöD bei Erfüllung der Eingruppierungsvoraussetzung, tarifliche Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) - moderne Arbeitsplätze - arbeitgeberseits geförderte Möglichkeit des Jobrad -Leasings im Rahmen von Entgeltumwandlung - Zuschuss zum Deutschlandticket als Job-Ticket - Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten - vielseitige Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, unter anderem ein umfangreiches Firmenfitness-Angebot - in regelmäßigen Mitarbeitergesprächen ist uns die Anerkennung jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters wichtig Sie erkennen sich in dieser Beschreibung vollständig wieder?

Stadt Gifhorn Marktplatz 1 38518 Gifhorn [www.stadt](http://www.stadt/)-gifhorn.de Das Personalteam erreichen Sie für Rückfragen unter: Telefon: 05371/ 88-120 / -263 / -265 / -306 E-Mail: personal@stadt-gifhorn.de (bitte nicht für Bewerbungen nutzen) Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, sich komfortabel gleich online zu bewerben.

Die Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen oder Gleichzustellenden werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

Die Stadt Gifhorn setzt sich für die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter ein und strebt für alle Positionen den Abbau von Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes an.

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