feuerwehrjob

Flughafen Saarbrücken GmbH

1 Stelle · nach Relevanz

Ground Service Mitarbeiter (m/w/d) · mit Feuerwehrausbildung

ArbeitsortSaarbrücken und Umgebung
VertragUnbefristet
Gehalt32.000–42.000 € brutto/Jahr
HomeofficeKeine Angabe

Für jede Fluglinie ist eine zügige Abfertigung der Flugzeuge entscheidend. Komplexe Logistikprozesse und qualifiziertes Fachpersonal sorgen für ein hohes Maß an Effizienz, Verlässlichkeit und Präzision während der Standzeit der Flugzeuge.

Ihr Aufgabengebiet:

  • Be- und Entladen von Verkehrsflugzeugen sowie Bedienen von Bodenabfertigungsgeräten
  • Teilnahme an einzelnen Feuerwehreinsätzen und -übungen entsprechend dem Einsatzplan
  • Führen, Bedienen, Warten und Pflegen der mobilen Fahrzeugtechnik
  • Flugzeugenteisung und Winterdienst

Ihr persönliches Profil:

  • Uneingeschränkte Atemschutzgerätetauglichkeit, Schichtdienstfähigkeit und Feuerwehrtauglichkeit
  • Feuerwehrausbildung (Grundausbildung, Atemschutzlehrgang, Maschinistenlehrgang) erforderlich
  • Fahrerlaubnisklassen C oder C/E wünschenswert, kann jedoch während der ersten 12 Monate Beschäftigungszeit nachgeholt werden
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Zuverlässigkeit, körperliche Eignung und Belastbarkeit
  • Uneingeschränkte Schichttauglichkeit
  • Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses vor Arbeitsaufnahme
  • Flexibilität, Besonnenheit und Teamfähigkeit

Unsere Leistungen:

  • Eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit in einem ganz besonderen Umfeld
  • Einarbeitung und Schulung (Vorfeldeinweisung, DGR-Schulung)
  • Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und tarifliche Vergütung nach TVöD-F sowie betriebliche Altersvorsorge (RZVK)
  • 30 Tage Urlaub pro Jahr, weitere 3 Tage aufgrund des Schichtdienstes möglich
  • Kostenfreie Mitarbeiterparkplätze und vergünstigte Speisen und Getränke im Flughafen-Bistro
  • Ein Jobticket und/oder Jobrad als zusätzliche Sozialleistung bei einem zertifizierten „Fahrradfreundlichen Arbeitgeber“
  • Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung

Die Einstellung ist an die Feststellung der Zuverlässigkeit durch die Luftsicherheitsbehörde nach § 7 Abs. 1 Luftsicherheitsgesetz, an die Eignungsuntersuchung des Betriebsarztes und die Atemschutzgerätetauglichkeit gebunden.

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